Patienteninformation
Verordnungen von ergotherapeutischen Behandlungen
Die ergotherapeutische Heilmittelverordnung (Rezept) ist eine ärztliche Verordnung, die Kosten werden, abzüglich eines Patientenanteils, von den Krankenkassen übernommen.
Auf dem Rezept wird Ihr Arzt folgendes vermerken:
- Ergotherapie, Anzahl der Behandlungen, Art der Behandlung
- Diagnose
- motor.-funktionelle Behandlung, senso-motor. perzeptive Behandlung oder psychisch-funktionelle Behandlung oder Blankoverordnung.
Auf Wunsch stelle ich Ihnen vor Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung zusammen. Diese können Sie, wenn Sie möchten, gerne zur Kostenabklärung vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen.